Hausordnung & Verhaltensvereinbarungen

HAUSORDNUNG & VERHALTENSVEREINBARUNG

GRUNDSATZERKLÄRUNG 

Unsere Schule versteht sich als Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens. Bildung verstehen wir in einem umfassenden Sinn als den gesamten Menschen betreffend. Dazu gehören Wissensvermittlung, Entwicklung sozialer Fähigkeiten und eines weitreichenden Umweltbewusstseins, Entdecken des eigenen kreativen Potenzials sowie Wertschätzung der eigenen körperlichen Fähigkeiten. Lehrer und Schüler, Eltern und Schulpersonal sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass diese Ziele erreicht werden können. Wir beteiligen uns aktiv am Schulleben und gestalten dieses gemeinsam. Wir alle wenden keine Form von körperlicher, verbaler und seelischer Gewalt an. 

Abschnitt I: ALLGEMEINE REGELN

1)     Anwesenheit & Unterricht

Im Unterricht und bei Schulveranstaltungen wird auf Pünktlichkeit Wert gelegt.

Gänge und Klassenräume dürfen erst ab 07.20 Uhr betreten werden. Vor 07.20 Uhr können sich die Schülerinnen und Schüler in der Aula und im Gang zur Garderobe aufhalten, werden dort aber nicht beaufsichtigt.
Ab dem Einläuten der Unterrichtsstunde halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassen oder vor den Sonderunterrichtsräumen auf. Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, melden die Klassensprecherinnen und Klassensprecher dies unverzüglich im Konferenzzimmer oder im Sekretariat.
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen kommen pünktlich in alle Unterrichtsstunden. Bei verspätetem Eintreffen entschuldigen sich die Schülerinnen und Schüler und die Lehrpersonen geben eine Erklärung für ihre Verspätung ab.
So wie auch die Lehrpersonen die vorbereiteten Unterrichtsmittel mitbringen, halten die Schülerinnen und Schüler auch die notwendigen Unterrichtsmittel zu Stundenbeginn bereit und erhalten diese in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand.
Während des gesamten Unterrichts (auch Freistunden) dürfen die Schülerinnen und Schüler das Gebäude nicht verlassen, außer in begründeten Ausnahmefällen nach Abmeldung in der Direktion.
In der Mittagspause zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht kann das Schulgebäude verlassen werden.
Während des Unterrichts dürfen auch eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler die Schulliegenschaft nur mit Genehmigung einer zuständigen Lehrperson oder der Direktion verlassen.
Für die Mittagspause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht bzw. für die Freistunden stehen den Schülerinnen und Schülern die Aula im Erdgeschoß und die Aufenthaltsfläche im 1. Stock zur Verfügung.
Entschuldigungen für Fehlstunden werden der Klassenvorständin bzw. dem Klassenvorstand unmittelbar nach der Rückkehr in den Unterricht unaufgefordert und in angemessener Form vorgelegt, spätestens drei Tage nach der Rückkehr muss die Entschuldigung vorgelegt worden sein, sonst gilt die Fehlzeit als unentschuldigt mit Konsequenzen.
Im Sinne der Erziehung zur Selbständigkeit sind die Schülerinnen und Schüler für das Nachlernen von versäumtem Stoff selbst verantwortlich.
Bei vielen Fehlstunden wird es häufiger zu Leistungsfeststellungen kommen müssen (siehe SchuG Leistungsfeststellung §20).
Handys sind im Schulgebäude ohne Erlaubnis der Lehrperson nicht zu verwenden. Die Handys sind abgeschaltet, bzw. sind so einzustellen, dass sie den Betrieb nicht stören. Bei Verstoß sind die Geräte in der Direktion abzugeben und müssen von den Eltern abgeholt werden.
Während des Unterrichts werden keine Speisen und auch keine Getränke zu sich genommen, außer die Lehrperson gestattet es.

2)     Schulgebäude & Sauberkeit

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen achten im gesamten Schulbereich auf Ordnung und Reinlichkeit.
Das Tragen von Hausschuhen ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Als Hausschuhe gelten: Hausschlapfen, Crocs, Filzpantoffeln und Badeschlapfen.
Schülerinnen und Schüler verstauen die Straßenschuhe und Kleidungsstücke in ihren Garderobekästchen.
Abfall wird in die am Gang und in den Klassen aufgestellten Behälter gegeben, auf die korrekte Mülltrennung ist zu achten.
Die Klassenordnerinnen und Klassenordner sorgen nach jeder Unterrichtsstunde für das Löschen der Tafel, das Schließen der Fenster, das Ausschalten des Lichts und bei Verlassen des Klassenraumes für das Schließen der Türe.
Nach Ende des Unterrichts ist die Lehrperson der letzten Stunde dafür verantwortlich, dass Abfälle und sichtbarer Schmutz von den Schülerinnen und Schülern sofort beseitigt werden, die Sessel auf die Tische gestellt werden, die Fenster geschlossen, alle elektrischen Geräte und das Licht abgeschaltet werden und die Schülerinnen und Schüler anschließend die Klasse verlassen.
Die Sanitäranlagen der Schule (Toiletten, Waschbecken) müssen in Hinblick auf Hygiene und Gesundheit mit großer Sorgfalt und Reinlichkeit benützt werden. Um eine Reinigung seitens der Reinigungsfirma durchführen zu können, sind Tische und Fußböden frei zu machen.
Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule, einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel werden schonend und verantwortungsbewusst behandelt. Wird etwas beschädigt, so ist der Vorfall unverzüglich dem Klassenvorstand, der zuständigen Lehrperson oder in der Direktion zu melden.
Schulische Einrichtungen, eigenes und fremdes Eigentum sind mit Sorgsamkeit zu behandeln.

3)     Gesundheit und Sicherheit

Infektionskrankheiten (z.B. Röteln), aber auch Läuse müssen sofort gemeldet werden.
Der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Suchtmittel ist für Schülerinnen und Schüler in der Schule und bei allen Schulveranstaltungen untersagt.
Das gesamte Schulareal ist rauchfrei.
Gefährliche Gegenstände dürfen keinesfalls in die Schule mitgebracht werden. Abgenommene Gegenstände können nach Beendigung des Unterrichts bzw. der Schulveranstaltung von den Eltern abgeholt werden.
In den Pausen achten die Schülerinnen und Schüler auf Sicherheit und darauf, dass Erholung für alle möglich ist. Die Pausenaufsicht haltenden Lehrpersonen achten auf die Einhaltung der Regeln und sind Ansprechpersonen für die Schülerinnen und Schüler.
Ballspiele sind aus Sicherheitsgründen im gesamten Schulgebäude verboten, hiervon ausgenommen sind Tischtennis und Teqball in der Aula.
Private Elektrogeräte dürfen an das Stromnetz nicht angeschlossen werden. Das W-Lan der Schule darf mit privaten Geräten der Schüler nur mit ausdrücklicher Erlaubnis verwendet werden.
Für Wertsachen tragen die Schülerinnen und Schüler selbst Verantwortung. Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben.
Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Zustimmung der Direktion in der Schule aufhalten.
Bei Feuer- und Katstrophenalarm haben alle das Schulhaus besonnen und rasch zu verlassen und sich an die Anweisungen des Lehrerpersonals zu halten.

Abschnitt II: SCHULPARTNERSCHAFTLICHER UMGANG

Grundziele aller Schulpartner

Wir als Schulpartner

-          grüßen im Gang einander, klopfen an (zb. Sekretariat, Lehrerzimmer etc.) und achten bei unserer Sprache und Körpersprache auf einen respektvollen Umgang miteinander

-          bemühen uns um gegenseitiges Verständnis, geben eigene Fehler zu und gehen beim anderen von einer positiven Absicht und gutem Willen aus

-          suchen in Konfliktfällen das Gespräch miteinander und sprechen Probleme in angemessener Form konstruktiv und lösungsorientiert an

-          würdigen die Leistungen des anderen und stellen Positives in den Vordergrund

-          sind um ein positives Klima in unserer Schule bemüht und fördern deren Entwicklung

-          beteiligen uns aktiv am Schulleben und gestalten dieses gemeinsam

-          wenden keine Form von Gewalt an

Grundziele der Schüler

Wir als Schüler

-       suchen in Konfliktfällen das Gespräch mit unseren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrpersonen,

-       wenden uns bei Problemen mit Lehrern entweder an diese selbst, an den Klassenvorstand, an unsere Klassensprecher bzw. Schülervertreter, um bestmögliche, individuelle Lösungen finden zu können,

-        respektieren die Hausordnung und halten diese, wie auch sonstigen von Lehrpersonen aufgestellte Regeln ein,

-       sind tolerant gegenüber anderen, grenzen niemanden aus und nutzen Schwächen anderen nicht aus,

-       fördern durch unser Verhalten das Erreichen der Unterrichtsziele,

-       geben Lehrpersonen konstruktives und hilfreiches Feedback zu ihrer Tätigkeit in angemessener Form.


Grundziele der Lehrpersonen

Wir als Lehrpersonen

-       sind verpflichtet, dem im gesetzlichen Rahmen geforderten, fachlich kompetenten Unterricht anzubieten,

-        sehen in der Freude an unseren Fächern, an deren Vermittlung, in beständiger Ermutigung und positiver Bestärkung der Schüler die Grundlagen unseres Wirkens,

-       tragen Sorge für eine offene und wohlwollende Schulatmosphäre,

-       fördern Selbstverantwortlichkeit für sich selbst und die Gemeinschaft,

-       sind uns der anspruchsvollen Aufgaben bewusst, die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler auch in ihrem sozialen Zusammenspiel professionell anzuleiten,

-       geben regelmäßige Rückmeldung zu Leistung und Verhalten,

-       sind an Konfliktlösungen interessiert,

-       sind uns der Vorbildfunktion für unsere Schüler bewusst.

Grundziele der Eltern

Wir als Eltern

-       melden organisatorische Änderungen (Adressänderung, Erziehungsberechtigungen, …) umgehend dem Klassenvorstand,

-       arbeiten ehrlich und offen mit der Schule zusammen,

-       suchen im Bedarfsfall aktiv zuerst den Kontakt zu dem betroffenen Lehrer, danach zum Klassenvorstand und zur Direktion, um eine bestmögliche Zusammenarbeit zu ermöglichen,

-       halten Kontakt zum Elternverein und unterstützen dessen Aktivitäten,

-       unterstützen unsere Kinder so gut wie möglich,

-       tragen den wesentlichen Anteil der Erziehungsarbeit,

-       bringen Kritik und Lob in angemessenem Maß an.

 

Abschnitt III: WENN ES NICHT KLAPPT …

Um für die in der Grundsatzerklärung genannten Ziele ein positives Klima zu schaffen, ist die Einhaltung von Regeln und die Erfüllung von Pflichten ein wichtiger Faktor.

Lehrer sind aufsichtspflichtig und entscheiden daher über disziplinäre Maßnahmen. Der ihnen zur Verfügung stehende Katalog beinhaltet:

-          Ermahnung und Belehrung

-          Klärendes Gespräch (je nach Vergehen) mit Lehrperson, Klassenvorständin bzw. Klassenvorstand und/oder Schulleitung

-          Information und klärendes Gespräch mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten

-          Verpflichtung zu einer gemeinschaftsdienlichen Tätigkeit (z.B.: Klassenordnerin bzw. Klassenordner)

-          Verhaltensnoten

-          In schweren Fällen, bei Uneinsichtigkeit und im Wiederholungsfall: Disziplinarkonferenz, Androhung des Ausschlusses, Ausschluss

Anmerkungen zur Verhaltensnote:

Die Verhaltensnote stellt eine Rückmeldung an die Schüler dar, deren Ziel Selbstkontrolle und Selbstkritik ist.
Über die Verhaltensnote wird von allen Lehrpersonen, die eine Schülerin bzw. einen Schüler unterrichten, bei der Klassenkonferenz diskutiert und abgestimmt. Bei „Wenig zufriedenstellend“ und „Nicht zufriedenstellend“ ist ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die Entscheidungen und Begründungen werden protokolliert.
Positives Verhalten der Schülerinnen und Schüler wird durch Ermutigung, Lob, Anerkennung und Dank honoriert und verstärkt.

Anhang: Auszüge aus dem Schulunterrichtsgesetz (SCHUG)

            § 43. (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht […] regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.

            (2) Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters […] oder eines Lehrers […] verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist. 

            § 21 (2) Für die Beurteilung des Verhaltens des Schülers in der Schule sind folgende Beurteilungsstufen (Noten) zu verwenden: Sehr zufriedenstellend, Zufriedenstellend, Wenig zufriedenstellend, Nicht zufriedenstellend.

            (3) Durch die Noten für das Verhalten des Schülers in der Schule ist zu beurteilen, inwieweit sein persönliches Verhalten und seine Einordnung in die Klassengemeinschaft den Anforderungen der Schulordnung bzw., der Hausordnung entsprechen. Bei der Beurteilung sind die Anlagen des Schülers, sein Alter und sein Bemühen um ein ordnungsgemäßes Verhalten zu berücksichtigen.

            (4) Die Beurteilung ist durch die Klassenkonferenz auf Antrag des Klassenvorstandes zu beschließen.

            § 18. (5) Das Verhalten des Schülers in der Schule (§ 21) darf in die Leistungsbeurteilung nicht einbezogen werden.

VERHALTENSNOTEN IM DETAIL

SEHR ZUFRIEDENSTELLEND

§ sollte (unter Rücksichtnahme auf SCHUG §21/3) die Norm sein

§ höflicher, rücksichtsvoller, hilfsbereiter und respektvoller Umgang des Schülers mit allen Personen (Mitschülerinnen bzw. Mitschüler, Lehrpersonen, Personal…) im Schulhaus

§ Einhaltung der Hausordnung und Verhaltensvereinbarung

§ achten auf Ordnung und Sauberkeit

§ pünktliches Erscheinen im Unterricht und zu vereinbarten Terminen

§ einordnen in die Klassen- und Schulgemeinschaft

§ rechtzeitige Erledigung von Pflichten (Entschuldigungen, Unterschriften, ...)

§ Vorhandensein der Unterrichtsmaterialien

ZUFRIEDENSTELLEND

§ kleinere Abweichungen von obiger Norm

§ kleinere Mängel im Sozialverhalten (siehe: höflicher, rücksichtsvoller, hilfsbereiter und respektvoller Umgang der Schülerinnen und Schüler)

§ mehrmalige Verstöße gegen Hausordnung und Verhaltensvereinbarungen

§ Verschmutzen und Beschmieren von Schuleigentum

§ mehrmaliges Zuspätkommen in den Unterricht

§ oftmaliges Stören des Unterrichts

§ Nichtbefolgen von Anweisungen

WENIG ZUFRIEDENSTELLEND

§ grobe Mängel im Sozialverhalten (Respektlosigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Schimpfwörter, …)

§ oftmalige Verstöße gegen Hausordnung und Verhaltensvereinbarungen

§ Raufereien und aggressives Verhalten

§ vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung fremden Eigentums

§ regelmäßiges Zuspätkommen in den Unterricht

§ andauerndes Stören des Unterrichts

§ ständiges Widersetzen gegen Anordnungen

§ Uneinsichtigkeit bei Ermahnungen

§ mehrmaliges Verlassen von Unterricht/Schulveranstaltung ohne Erlaubnis bzw. Abmeldung

§ trotz Ermahnungen/Gesprächen ist keine Einsicht und keine Besserung des Verhalten zu merken

NICHT ZUFRIEDENSTELLEND

§ schwere Vergehen (Alkohol-Drogenkonsum, Diebstahl)

§ Mitnahme/Gebrauch gefährlicher Gegenstände

§ Gewaltanwendung/Körperverletzung

§ Schwere Fälle von Mobbing/Cybermobbing

§ drohender Schulverweis

Anmerkung:
Gesetzliche Vorschriften (Schulunterrichtsgesetz, Jugendschutz etc.) sind selbstverständlich Teil der Hausordnung und müssen hier nicht gesondert angeführt werden.